Gehalt eines Notarfachangestellten (m/w/d)

Notarfachangestellte sind für die administrative und rechtliche Unterstützung von Notaren zuständig. Sie erledigen Aufgaben wie die Vorbereitung von Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften und die Durchführung von Grundstücksübertragungen. Notarfachangestellte müssen über eine gute Ausbildung und Qualifikation verfügen, um ihre Aufgaben korrekt und zuverlässig ausführen zu können.

Gehaltsliste

  • Einstiegsgehalt: 2.500 bis 3.000 Euro brutto pro Monat
  • Durchschnittliches Gehalt: 3.500 bis 4.000 Euro brutto pro Monat
  • Gehalt mit Berufserfahrung: 4.500 bis 5.000 Euro brutto pro Monat
  • Gehalt mit Führungsverantwortung: 5.500 bis 6.000 Euro brutto pro Monat

Aufgaben

  • Vorbereitung von Verträgen
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Durchführung von Grundstücksübertragungen
  • Beratung von Mandanten
  • Verwaltung von Akten
  • Durchführung von Recherchen
  • Erstellung von Berichten

Ausbildung

  • Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w/d): 3 Jahre
  • Voraussetzung: Mittlere Reife oder Abitur
  • Ausbildungsinhalte: Recht, Wirtschaft, Rechnungswesen, Büroorganisation

Qualifikation

  • Gute Kenntnisse im Zivilrecht und Handelsrecht
  • Kenntnisse im Grundstücksrecht und Erbrecht
  • Kenntnisse in der Büroorganisation und -verwaltung
  • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Hohe Belastbarkeit und Flexibilität

Gehaltsunterschiede in Deutschland

  • Berlin: 4.000 Euro brutto pro Monat
  • Hamburg: 3.800 Euro brutto pro Monat
  • München: 4.200 Euro brutto pro Monat
  • Frankfurt am Main: 4.100 Euro brutto pro Monat
  • Köln: 3.900 Euro brutto pro Monat
  • Stuttgart: 4.000 Euro brutto pro Monat
  • Düsseldorf: 3.800 Euro brutto pro Monat
  • Leipzig: 3.600 Euro brutto pro Monat
  • Dresden: 3.500 Euro brutto pro Monat
  • Nürnberg: 3.700 Euro brutto pro Monat

Notare Mudler-Joos und Oberdorfer
  • Recht
  • 15.06.2025
  • 70806 Kornwestheim
Kunden als erster Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen Urkunden vorzubereiten Im Anschluss an die Beurkundung, die Abwicklung und den Vollzug der Urkunde zu übernehmen und diesen zu ...
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